Verfahrensgrundsätze
Jedes Mediationsverfahren folgt bestimmten Grundsätzen, die für ein erfolgreiches Verfahren unabdingbar sind.
Allparteilichkeit
Der Mediator ist neutral und unabhängig, d.h. er unterstützt nicht eine Partei, sondern ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet.
Freiwilligkeit
Eine Mediation ist freiwillig und kann von jedem der Beteiligten jederzeit einseitig ohne Begründung beendet werden. Es gibt nur dann eine Lösung, wenn ihr alle Beteiligten zustimmen können.
Vertraulichkeit
Mediatoren unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Daher ist gewährleistet, dass der Gesprächsinhalt nicht an Dritte weitergegeben wird – es sei denn, die Medianten vereinbaren gemeinsam etwas anderes.
Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktparteien entwickeln die Lösung unter Anleitung des Mediators selbst. Der Mediator entscheidet im Gegensatz zum Richter nicht.
Offenheit und Informiertheit
Um eine eigenverantwortliche Lösung finden zu können, ist es wichtig, dass alle Tatsachen offengelegt werden, die für die Lösung des Konflikts erheblich sind. Die Medianten müssen aber auch über ihre eigenen Rechte und Ansprüche informiert sein.
Keine gerichtliche Auseinandersetzung während einer Mediation
Während einer Mediation sollte keine gerichtliche Auseinandersetzung stattfinden. Daher wird vereinbart, dass keine neuen Gerichtsverfahren gegeneinander angestrengt werden und laufende Gerichtsverfahren ruhen. Der Mediator stellt sicher, dass keine Ansprüche verjähren.
Nach der Mediation, ob erfolgreich oder nicht, bleibt der Rechtsweg aber offen.